Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen Fahrradverleih Beachweb Sports B.V. 

Artikel 1. Miete 

Die Miete wird auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags für den Vermieter geltenden Tarife festgelegt, die in den  Geschäftsräumen des Vermieters angegeben sind oder zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.  

Artikel 2. Bezahlung 

a.Die Miete sowie alle anderen im Zusammenhang mit dem Mietvertrag fälligen Beträge, die in der (Ab-)Rechnung ausgewiesen sind, sind am Standort  des Vermieters zu zahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 

b.Erfolgt die Zahlung nicht direkt vor Ort, ist der Vermieter berechtigt, die fälligen Beträge um einen Zinssatz von 1 % pro Monat zu erhöhen, wobei diese  Erhöhung als Bedingung gilt, unter der dem Mieter ein Zahlungsaufschub gewährt wurde, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtung des Mieters  aufgehoben wird. Diese Erhöhung wird 1 Monat nach Rechnungsdatum wirksam, wobei der Vermieter auch berechtigt ist, wenn der Mieter nach einer  Zahlungsaufforderung weiterhin in Verzug bleibt, den fälligen Betrag um Inkasso-, Gerichts- und sonstige Inkassokosten, einschließlich der Kosten des  Rechtsberaters und der tatsächlich zu bestimmenden außergerichtlichen Kosten, zu erhöhen. 

  1. Die im Vertrag angegebene Kaution (falls berechnet) dient zur Begleichung aller Schulden, die der Mieter dem Vermieter im Rahmen des Mietvertrags  schuldet, unbeschadet der Verpflichtung des Mieters, den Restbetrag nach Verrechnung der Kaution in bar zu zahlen, und unbeschadet des Rechts des  Vermieters auf vollständigen Schadensersatz.  
  2. Kann der Mieter das Fahrrad/die Fahrräder aus irgendeinem Grund nicht nutzen, übernimmt der Vermieter keine Haftung für die daraus resultierenden  Kosten und Schäden.  

e.In dem im vorstehenden Absatz genannten Fall bleibt der Mieter verpflichtet, die volle Miete und alle anderen in der Rechnung ausgewiesenen Beträge  zu zahlen, es sei denn, er weist in Bezug auf die Miete nach, dass die Unfähigkeit, das Mietobjekt zu nutzen, auf einen Mangel zurückzuführen ist, der  bereits zu Beginn der Mietdauer vorhanden war. 

f.Die Verantwortung für die Reservierung liegt beim Mieter, falsche Reservierungen des Mieters werden nicht gutgeschrieben. g. Eine Stornierung oder Umbuchung ist nur möglich in Kombination mit dem Rent a Bike Safe-Plan. Bitte lesen Sie die diesbezüglichen Bedingungen.  

Ohne den Safe-Plan erstellen wir keine Gutschriften. Mit Safe-Plan erfolgen Gutschriften ausschließlich entsprechend den  Bedingungen des Safe-Plans.  

Artikel 3. Mietdauer  

  1. Die Mietdauer ist der Zeitraum zwischen den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten des Beginns und der Rückgabe.  

b.Eine Verlängerung der Mietdauer kann nur mit Zustimmung des Vermieters und zu den in Artikel 1.c. genannten (Verlängerungs-)Tarifen erfolgen. Die  vorzeitige Rückgabe des Fahrrads/der Fahrräder beendet den Mietvertrag, ohne dass das Recht auf eine Minderung der im Mietvertrag angegebenen  Miete oder der aufgrund der Verlängerung erhöhten Miete besteht.  

  1. Das Mietobjekt muss spätestens innerhalb des im Vertrag festgelegten Rückgabezeitpunkts am Standort des Vermieters zurückgegeben werden. Es  sei denn, es wurden diesbezüglich andere Vereinbarungen getroffen.  
  2. Wenn die ursprüngliche oder verlängerte Mietdauer um mehr als 15 Minuten überschritten wird, weil das Fahrrad/die Fahrräder nicht rechtzeitig am  Standort des Vermieters zurückgegeben wurde(n), wird die Anmietung bis zu dem Zeitpunkt fortgesetzt, an dem das Fahrrad/die Fahrräder  zurückgegeben oder vom Vermieter erhalten wird/werden, zu den in Artikel 1 genannten Tarifen, zuzüglich einer Strafe von 12 € für jeden Tag, an dem  das Fahrrad/die Fahrräder verspätet zurückgegeben wird/werden, und unbeschadet des Rechts auf Erstattung von Kosten und Schäden, die dem  Vermieter entstehen.  
  3. Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes hat der Vermieter in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag ohne gerichtliche Intervention  für aufgelöst zu erklären und unverzüglich die Rückgabe des Fahrrads/der Fahrräder zu verlangen oder sie zurückzunehmen, wo und bei wem sich das  Fahrrad/die Fahrräder befindet/befinden. Diese Befugnis hat der Vermieter auch, wenn einzelne Bedingungen des Mietvertrages nicht eingehalten werden.  

Artikel 4. Nutzung 

  1. Das Fahrrad/Die Fahrräder darf/dürfen nur entsprechend dem normalen Verwendungszweck benutzt werden. Das Mietobjekt muss sauber in dem  Zustand, in dem das Mietobjekt empfangen wurde, am Standort des Vermieters zurückgegeben werden. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung können  die Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden, mindestens jedoch € 50,- .  

Der Gepäckträger des Fahrrads hat eine maximal zulässige Traglast von 25 kg!  

  1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad/die Fahrräder mit der gebotenen Sorgfalt zu pflegen. So muss der Mieter beispielsweise alle Vorkehrungen gegen  Beschädigung, Verlust oder Diebstahl treffen.  
  2. Das Fahrrad/die Fahrräder darf/dürfen auf keinen Fall in den Dünen und am Strand benutzt werden.  
  3. Im Falle eines Diebstahls mit Rent a Bike Safe-Plan wird der Zeitwert vollständig vom Mieter bezahlt, die Differenz zum Eigenrisiko wird zum Zeitpunkt  des Eingangs der Anzeige beim Vermieter verrechnet.  

Artikel 5. Schaden, Verlust und Diebstahl 

  1. Der Mieter haftet für Beschädigung oder Verlust/Diebstahl des Mietobjekts oder von Teilen davon sowie von Fahrradschlüsseln und Ketten/ Schlössern, mit Beträgen, die vom Vermieter nach den üblichen Standards festgelegt werden, es sei denn, diese sind im Mietvertrag unter Tageswert  ausgewiesen.  
  2. Das Mietobjekt/Die Mietobjekte ist/sind nicht gegen Haftpflicht oder Kaskoschäden versichert. Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter den Diebstahl des  gestohlenen Objekts anzeigen.  
  3. Im Falle eines Diebstahls mit Rent a Bike Safe-Plan wird der Zeitwert vollständig vom Mieter bezahlt, die Differenz zum Eigenrisiko wird zum Zeitpunkt  des Eingangs der Anzeige beim Vermieter verrechnet.  
  4. Im Falle eines Diebstahls/Schadens ohne Rent a Bike Safe-Plan wird der aktuelle Tageswert (minimum € 500,00) /Schadensbetrag vollständig vom Mieter  bezahlt.  

Artikel 6. Mängel am Fahrrad und Haftung des Vermieters  

  1. Der Vermieter kann nicht für Schäden und/oder Diebstahl von Eigentum anderer Personen haftbar gemacht werden, die durch die Nutzung der Mietobjekte  entstehen.  
  2. Im Falle von Kosten, die durch Schäden, Unfälle oder Verletzungen entstehen, die während der Nutzung der Mietobjekte entstehen, können dem  Vermieter in keiner Weise Kosten in Rechnung gestellt werden. Auch dann nicht, wenn dies die Folge eines möglichen Mangels des Mietobjekts ist.  

Artikel 7. Mängel und damit verbundene Kosten  

Bei Mängeln an dem Mietobjekt/den Mietobjekten während der Mietdauer müssen Sie immer Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen. Entstehen dem  Mieter ohne Mitwissen des Vermieters Kosten in Bezug auf das Mietobjekt, gehen alle Kosten hierfür zulasten des Mieters.  

Artikel 8. Personenbezogene Daten  

Die personenbezogenen Daten des Mieters, die im Vertrag angegeben werden, werden vom Vermieter im Sinne der Datenschutzgrundverordnung  verarbeitet. Auf der Grundlage dieser Verarbeitung kann der Vermieter: den Vertrag ausführen, einen optimalen Service bieten, dem Mieter rechtzeitig  Produktinformationen zur Verfügung stellen und personalisierte Angebote unterbreiten. Einen eventuellen Widerspruch gegen die Verarbeitung zum  Zwecke der Direktwerbung kann der Mieter beim Vermieter einreichen, der diesem dann nachkommen wird.  

Artikel 9. Öffnungszeiten und Kontakt  

Telefonnummer: +31(0)111463520 und/oder  

+31(0)619598048 E-Mail: info@beachwebsports.nl  

Öffnungszeiten siehe Website und/oder Google oder Eingangstür am Standort von Beachweb. Sports V.O.F. am Vroonweg 44 in Renesse.